- Sichtzahlungsakkreditiv
- Sichtakkreditiv. Der Akkreditivbegünstigte erhält den Akkreditivbetrag bei Sicht ausbezahlt, d.h. im Gegenzug zur Aufnahme der von ihm eingereichten Dokumente durch die als Zahlstelle des Akkreditivs eingesetzte Bank.- Vgl. auch ⇡ Akkreditiv.
Lexikon der Economics. 2013.