Sichtzahlungsakkreditiv

Sichtzahlungsakkreditiv
Sichtakkreditiv. Der Akkreditivbegünstigte erhält den Akkreditivbetrag bei Sicht ausbezahlt, d.h. im Gegenzug zur Aufnahme der von ihm eingereichten Dokumente durch die als Zahlstelle des Akkreditivs eingesetzte Bank.
- Vgl. auch  Akkreditiv.

Lexikon der Economics. 2013.

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